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Zahlungsunfähigkeit

§ 17 InsO verständlich eingeordnet.

§ 17 InsO verständlich eingeordnet

Zahlungsunfähigkeit ist kein Bauchgefühl, sondern ein rechtlicher Eröffnungsgrund.

Nach § 17 InsO ist ein Schuldner zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Das Gesetz nennt die Zahlungseinstellung als regelmäßiges Indiz. Für Geschäftsführer bedeutet das: Nicht erst die vollständige Zahlungsunfähigkeit oder ein leeres Konto sind relevant.

Was praktisch geprüft werden muss

In einer kritischen Lage braucht es einen stichtagsbezogenen Liquiditätsstatus und – je nach Befund – eine belastbare kurzfristige Liquiditätsplanung. Welche Positionen einzubeziehen sind und wie eine nur vorübergehende Zahlungsstockung von Zahlungsunfähigkeit abzugrenzen ist, gehört in fachkundige Prüfung.

Die 10-%-Grenze und die Drei-Wochen-Betrachtung

„Von Zahlungsunfähigkeit ist regelmäßig auszugehen, wenn eine innerhalb von drei Wochen nicht zu beseitigende Liquiditätslücke 10 % oder mehr beträgt. Maßgeblich ist die belastbare Betrachtung der fälligen Verbindlichkeiten und verfügbaren Liquidität.“

BGH, Urteil vom 28.06.2022 – II ZR 112/21

Typische Indizien einer Zahlungseinstellung

Erhebliche unbezahlte fällige Verbindlichkeiten, Stundungsbitten, zunehmender Mahn- oder Vollstreckungsdruck, Rückstände bei Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, Lastschriftrückgaben und dauerhaft offene Forderungen können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf eine Zahlungseinstellung hindeuten.

Quelle u. a.: BGH, Urteil vom 06.05.2021 – IX ZR 72/20

Rückstände bei Sozialversicherungsbeiträgen sind ein ernstes Warnsignal

Erhebliche bzw. länger andauernde Rückstände können nach der BGH-Rechtsprechung ein gewichtiges Indiz für eine Zahlungseinstellung darstellen.

BGH, Urteil vom 31.10.2019 – IX ZR 170/18

Typische Warnsignale

  • Löhne oder Sozialversicherungsbeiträge können nicht vollständig

gezahlt werden.

  • Steuern werden nur noch nach Vollstreckungsdruck oder durch

wiederholte Stundungen bedient.

  • Lieferanten werden selektiv bezahlt.
  • Lastschriften platzen oder Konten werden gepfändet.
  • Kreditlinien sind ausgeschöpft und neue Mittel nicht verbindlich

zugesagt.

Praxisblick

Der gefährlichste Satz in dieser Phase lautet häufig: \'Nächste Woche kommt bestimmt Geld.\' Entscheidend ist nicht, was möglicherweise kommt, sondern was belastbar verfügbar ist.

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