Fachartikel

Handlungsoptionen

Es gibt selten nur eine Lösung. Aber nicht jede Lösung ist zu jedem Zeitpunkt noch verfügbar.

Operative Sanierung →

Kosten, Prozesse, Preise, Personal, unrentable Geschäftsbereiche und Working Capital werden angepasst. Sinnvoll, wenn das Geschäftsmodell grundsätzlich trägt.

Gesellschaftermaßnahmen →

Eigenkapital, Darlehen, Rangrücktritte oder Forderungsverzichte können Stabilität schaffen. Entscheidend ist, dass Zusagen belastbar und rechtzeitig verfügbar sind.

Finanzierungsmaßnahmen →

Banken, Factoring, Sale-and-lease-back, Investoren oder sonstige Finanzierungsbausteine können Liquidität schaffen. Neue Finanzierung darf eine strukturell unlösbare Krise nicht nur verlängern.

Außergerichtlicher Vergleich →

Einvernehmliche Stundungen, Verzichte oder Laufzeitänderungen können eine Sanierung ermöglichen, solange die Gläubiger mitziehen.

StaRUG →

Ein präventiver Restrukturierungsrahmen für drohend zahlungsunfähige Unternehmen, der Mehrheitsentscheidungen gegen einzelne ablehnende Gläubiger ermöglichen kann.

Eigenverwaltung →

Ein Insolvenzverfahren, in dem die Geschäftsleitung unter insolvenzrechtlicher Aufsicht grundsätzlich im Amt bleibt. Es verlangt Vorbereitung, belastbare Planung und professionelle Begleitung.

Schutzschirm →

Eine besondere Form der Eigenverwaltungsvorbereitung bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unter gesetzlichen Voraussetzungen.

Regelinsolvenz →

Wenn Sanierungs- oder Eigenverwaltungslösungen nicht geeignet sind, kann die Regelinsolvenz der geordnete gesetzliche Weg sein.

Übertragende Sanierung →

Ein operativ tragfähiger Geschäftsbetrieb oder Teile davon werden auf einen Erwerber übertragen; Altverbindlichkeiten verbleiben grundsätzlich im Insolvenzverfahren.

Unternehmensübernahme →

Gesellschaftsanteile können – je nach Lage – auf einen neuen Gesellschafter übertragen werden. Die wirtschaftliche und insolvenzrechtliche Situation muss vorher geprüft werden.

Liquidation →

Bei solventen, aber nicht fortzuführenden Gesellschaften kann die geordnete Liquidation der richtige Weg sein.

Betriebsstilllegung →

Die operative Tätigkeit wird kontrolliert beendet; Arbeitsrecht, Mietverhältnisse, Verträge, Rückbau, Verwertung und Gläubigerfragen müssen koordiniert werden.

Grenzüberschreitende Neuaufstellung →

Vor Eintritt zwingender Insolvenzpflichten können europäische Strukturierungs- und Umwandlungsoptionen geprüft werden. Sie sind keine Umgehung bereits bestehender Pflichten.

EK

Eric Kratzer

Initiator und fachlicher Ansprechpartner von GmbH-Krise.de

Unternehmensberater und Krisenmanager mit langjähriger Erfahrung in Unternehmenskrisen, Restrukturierungen und Unternehmensübernahmen.

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