Rechtzeitiges Handeln schützt das Unternehmen – und die persönlich Verantwortlichen.
Unabhängige Orientierung für Geschäftsführer und Gesellschafter. Rechtlich eingeordnet, quellenbasiert und vertraulich.
Nicht die Bilanzüberschrift entscheidet, sondern die tatsächliche Lage.
Ein großer Forderungsausfall kann ein gesundes Unternehmen in eine akute Liquiditätskrise bringen. Entscheidend ist nicht allein, ob die Forderung rechtlich besteht, sondern wann sie tatsächlich zu Geld wird. Forderungen sind noch kein Geld.
Prüfen Sie deshalb parallel: verfügbare Liquidität, fällige Verbindlichkeiten, realistische Zahlungseingänge, Kreditlinien, Stundungen und die Zeit, die eine Durchsetzung der Forderung voraussichtlich benötigt.
Ein positives Jahresergebnis schützt nicht vor Zahlungsunfähigkeit. Ein Unternehmen kann profitabel sein und trotzdem seine fälligen Verbindlichkeiten nicht bedienen. Umgekehrt kann ein bilanziell schwaches Unternehmen über ausreichende Liquidität und eine tragfähige Fortführungsperspektive verfügen.
Vollstreckungsdruck öffentlicher Gläubiger ist ein ernstes Warnsignal. Stundungen können Zeit schaffen, beseitigen aber die zugrunde liegende Liquiditätslücke nicht. Wer Zeit gewinnt, muss wissen, wofür er sie nutzt.
Persönliche Haftung entsteht nicht automatisch, nur weil eine GmbH wirtschaftlich scheitert. Das Haftungsrisiko steigt dort, wo Organpflichten verletzt werden: etwa bei verspäteter Insolvenzantragstellung, unzulässigen Zahlungen nach Insolvenzreife, Pflichtverletzungen gegenüber Finanzbehörden oder Sozialversicherungsträgern oder bei sonstigen Pflichtverletzungen.
Die wirtschaftliche Einordnung muss in eine Entscheidung münden. Mögliche Wege reichen von interner Sanierung und Finanzierung über StaRUG und Eigenverwaltung bis zu Verkauf, geordneter Abwicklung oder Insolvenz. Der richtige Weg hängt vom Zeitpunkt ab.
Handlungsspielraum nimmt ab, persönliches Risiko nimmt zu – vier Phasen zeigen, wo Sie stehen. Jede Phase ist anklickbar.
Die GmbH ist handlungsfähig, doch die wirtschaftliche Stabilität nimmt ab – sinkende Margen, längere Debitorenlaufzeiten, mehr Kontokorrentnutzung, wiederholte Stundungen. Jetzt zählt: Transparenz schaffen, Liquidität planen und Ursachen identifizieren, bevor rechtliche Krisentatbestände entstehen. Der Handlungsspielraum ist hier am größten.
Die Krise ist nicht mehr nur vorübergehend – Finanzierung, Kostenstruktur, Geschäftsmodell oder Bilanz müssen aktiv verändert werden. Hier bestehen häufig noch die größten Gestaltungsmöglichkeiten: operative Sanierung, Gesellschafterbeiträge, Forderungsverzichte, Rangrücktritte, StaRUG oder M&A-Lösungen.
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung müssen jetzt laufend geprüft werden. Die Rolle des Geschäftsführers verändert sich: Neben dem Unternehmensinteresse tritt der Schutz der Gläubigergesamtheit in den Vordergrund. Entscheidend sind ein belastbarer Liquiditätsstatus und die Frage, welche Zahlungen noch zulässig sind.
Mit Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung kann eine gesetzliche Insolvenzantragspflicht entstehen. Ab diesem Zeitpunkt gelten enge gesetzliche Grenzen – Strategien, die vorher zulässig und sinnvoll waren, können jetzt ausscheiden. Abwarten wird selbst zum Risiko.
Unternehmensberater für Geschäftsführer und Unternehmen in Krisen- und Sondersituationen
Eric Kratzer begleitet Geschäftsführer und Unternehmer persönlich durch Krisen- und Sondersituationen – mit langjähriger praktischer Erfahrung, wirtschaftlicher und strategischer Einordnung der Lage und einem konsequent lösungsorientierten Ansatz.
Innerhalb des gesamten Handlungsspektrums bietet Boninvest zwei mögliche Optionen für eine strukturelle Lösung – in Deutschland und in den Niederlanden.
Die niederländische Lösung ist ausschließlich eine rechtzeitig zu prüfende Option. Sie ersetzt keine bestehende Insolvenzantragspflicht und darf nicht als Weg zu deren Umgehung verstanden werden.
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