Insolvenz ist ein Verfahren — nicht automatisch das Ende des Geschäftsbetriebs.
Die Regelinsolvenz überträgt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis nach Verfahrenseröffnung grundsätzlich auf den Insolvenzverwalter. Ziel ist die bestmögliche gemeinschaftliche Gläubigerbefriedigung.
Auch in der Regelinsolvenz kann ein Betrieb fortgeführt werden, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll und finanzierbar ist.
Bei einer übertragenden Sanierung werden werthaltige Betriebsteile auf einen Erwerber übertragen. Dadurch kann der operative Kern erhalten bleiben, während die Altgesellschaft im Insolvenzverfahren abgewickelt wird.
Alternativ kann ein Insolvenzplan die Rechts- und Vermögensverhältnisse gestalten und eine Sanierung der bestehenden Rechtsträgerin ermöglichen.
Je früher die Verfahrensoptionen geprüft werden, desto größer ist die Chance, Kunden, Mitarbeiter, Know-how und Unternehmenswert zu erhalten.